Türkei: Reduzierung der Zusatzzölle für bestimmte Waren

Im Mai 2015 setzte das türkische Kabinett Zusatzzölle von bis zu 50 % auf Waren der Zolltarifpositionen 9401, 9402, 9403 und 9404 (HS) - u.a. Möbel, Bettausstattungen und ähnliche Waren, fest (unser Feed dazu). Nun fährt die Türkei den Zusatzzollsatz für diese Waren auf 30 % bzw. 15 % runter.

Mit dem Kabinettsbeschluss vom 8. März 2017 (t. 30001 s. R.G) hat die Türkei den bestehenden Zusatzzoll für einige Waren des Kapitel 94 (HS) auf 30 % bzw. 15 % reduziert.

Quelle: İthalat Rejimi Kararına Ek Kararda Değişiklik Yapılmasına Dair Karar - 2017/9780 (08.03.2017 t. 30001 s. R.G.)

Hinweise und Tipps: Die Zusatzzollregelungen der Türkei haben in den letzten Jahren für viel Unverständnis und Umsatzschwierigkeiten deutscher Unternehmen in der Türkei gesorgt. Das liegt unter anderem daran, dass der jeweilige Zusatzzoll für eine unbestimmte Zeit festgesetzt wird und dadurch für Ungewissheit und Kalkulationsschwierigkeiten sorgt. Zudem stiegen die Anforderungen an die dokumentechnische Abwicklung, denn für EU-Waren muss zusätzlich zur A.TR ein Ursprungszeugnis mitgeliefert werden, damit der Zusatzzoll nicht erhoben wird.

Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass die Türkei zumindest teilweise bereit ist, einen Gang runterzuschalten. Unser Türkei-Desk beobachtet dies sehr genau und vetritt die Interessen deutscher Firmen vor Ort in der Türkei.

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