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Türkei Desk

Türkei: Zusatzzölle auf Waren der Stahlindustrie

In einer Serie der Einführung von Zusatzzöllen erhebt die Türkei nun auch mit Wirkung vom 5. Juli 2015 einen Zusatzzoll i.H.v. 25 % auf Waren der Stahlindustrie. Die erfassten Zolltarifpositionen bzw. türkische Zolltarifnummern entnehmen sie bitte direkt dem türkischen Amtsblatt (siehe Quellenangabe unten).

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Türkei: Zusatzzölle auf Waren der Pos. 4202 (HS)

Mit einem weiteren Kabinettsbeschluss vom 20. Juni 2015 erhebt die Türkei nun auch Zusatzzölle in Höhe von 30% auf Waren der Zolltarifposition 4202 (HS). Unter diese Position fallen Waren wie Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen, Etuis und ähnliche Waren aus Leder, rekonstituiertem Leder, Kunststofffolien, Spinnstoffen, Vulkanfiber oder Pappe, oder ganz oder überwiegend mit diesen Stoffen oder mit Papier überzogen.

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Türkei: Zusatzzölle auf Waren der exPos. 9405 (HS) und Pos. 8508, 8509 und 8516 (HS)

Mit einem aktuellen Kabinettsbeschluss erhebt die Türkei mit Wirkung vom 7. Juni 2015 Zusatzzölle i.H.v. 20 % auf Waren der exPos. 9405 (HS), z.B. Beleuchtungskörper und Lampen.

Ebenfalls zum 7. Juni 2015 ist ein weiterer Kabinettsbeschluss in Kraft getreten, wonach bei der Einfuhr von Waren der Pos. 8508, 8509 und 8516 (HS) Zusatzzölle i.H.v. 30 % bzw. 10 % (auf Zubehör und Teile) anfallen. Betroffen sind z.B. Staubsauger und andere elektrische Haushaltsgeräte. 

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Türkei: Nachweispflicht zum Ursprung innerhalb der Zollunion EU-Türkei

Das türkische Zoll- und Handelsministerium hat mit Erlass vom 15. Mai 2015 angeordnet, dass beim Import von Waren der Zolltarifpositionen 5407, 5513 bis 5516, 5810, 6101 und 6104 bis 6106 (HS) aus dem freien Verkehr der EU in die Türkei, neben einer A.TR Warenverkehrsbescheinigung zusätzlich ein Ursprungsnachweis erforderlich ist. 

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