Im Warenverkehr EU-Türkei erfolgt die Befreiung von den Zollabgaben durch den Nachweis der Freiverkehrseigenschaft mit der sog. Warenverkehrsbescheinigung A.TR. Dieser Nachweis wird von EU Exporteuren in der Regel erbracht, sodass bei der Einfuhr von Waren in die Türkei keine Drittlandszölle erhoben werden.
Sie sind herzlich eingeladen zum ganztägigen Zoll-Spezialworkshop "Warenverkehr EU-Türkei" am 17. März 2016 im Hause der IHK zu Köln.
Sie sind herzlich eingeladen zum Zoll-Spezialseminar Warenverkehr EU - Türkei am 10. September 2015, 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr im Haus der Wirtschaft, IHK zu Kiel, Bergstraße 2, 24103 Kiel.
Am 15. Juli 2015 wurde im türkischen Amtsblatt eine Änderungsverordnung zur türkischen Kosmetikverordnung bekannt gegeben.