Mit einem weiteren Kabinettsbeschluss erhebt die Türkei seit dem 23. Mai 2015 Zusatzzölle von bis zu 50% nun auch auf Waren der Zolltarifpositionen 9401, 9402, 9403 und 9404 (HS) - u.a. Möbel, Bettausstattungen und ähnliche Waren.
Neben bisher wenigen verwendungsbezogenen Ausnahmen hat der türkische Gesetzgeber mit dem Quellensteuerbeschluss Nr. 2015/7511, veröffentlicht und in Kraft seit dem 10. April 2015, erstmalig einen weiten Kreis an Waren unmittelbar von der Quellensteuer befreit bzw. für diese den Quellensteuersatz auf 0% reduziert.
Mit aktuellen Kabinettsbeschlüssen erhebt die Türkei mit Wirkung zum 6. Februar 2015 Zusatzzölle i.H.v. 25 % auf Waren des exKap. 82 (HS) und exKap. 87 (HS) und mit Wirkung zum 18. Februar 2015 Zusatzzölle i.H.v. 45-50% auf Waren des exKap. 57 (HS) und der Pos. 5805 (HS).
Im Amtsblatt der Türkei ist mit dem Dekret (EU) Nr. 2015/1 vom 31. Dezember 2014 das Importregime für das Jahr 2015 bekannt gegeben worden.