Türkei: Zusatzzölle für die Reifenindustrie - exPosition 4011 (HS)

Nach einer Serie der Einführung von Zusatzzöllen erhebt die Türkei nun auch mit Wirkung vom 7. September 2016 einen Zusatzzoll i.H.v. 21,8 % auf Waren der Reifenindustrie. Betroffen sind diverserse Waren der Position 4011 (HS). Die erfassten Zolltarifpositionen bzw. türkische Zolltarifnummern entnehmen sie bitte direkt dem türkischen Amtsblatt (siehe Quellenangabe unten).

Der Zusatzzoll beim Import in die Türkei entsteht unabhängig von der Vorlage einer Warenverkehrsbeschenigung A.TR. D.h., auch für Waren, die sich im zollrechtlich freien Verkehr der EU/Zollunion befinden. Maßgeblich für den eingeführten Zusatzzoll ist insofern der präferenzielle oder nichtpräferenzielle Ursprung der Waren. Betroffen sind alle Waren, die ihren Ursprung außerhalb der EU oder in Ländern haben, mit denen die Türkei kein Freihandelsabkommen geschlossen hat. 

Für Zolllösungen und eine optimale Prozessgestaltung im Warenverkehr EU-Türkei kontaktieren Sie bitte das Türkei-Desk der Zollkanzlei. 

Quelle:

Kabinettsbeschluss 2016/9127 (07.09.2016 t. 29824 s. R.G.) 

(Türkisch: 2016/9127 İthalat Rejimi Kararına Ek Karar)