Türkei: Zusatzzölle auf Waren der Stahlindustrie
In einer Serie der Einführung von Zusatzzöllen erhebt die Türkei nun auch mit Wirkung vom 5. Juli 2015 einen Zusatzzoll i.H.v. 25 % auf Waren der Stahlindustrie. Die erfassten Zolltarifpositionen bzw. türkische Zolltarifnummern entnehmen sie bitte direkt dem türkischen Amtsblatt (siehe Quellenangabe unten).
Betroffen sind vor allem:
- Stabstahl aus Eisen oder nicht legiertem Stahl (kalthergestellt oder nur kaltfertiggestellt);
- Draht aus Eisen oder nicht legiertem Stahl;
- Stabstahl aus anderem Stahl als zuvor genannt;
- Stacheldraht aus Eisen oder Stahl;
- Gitter und Geflechte aus geripptem Draht;
- Stifte, Nägel, Reißnägel, Krampen, gewellte oder abgeschrägte Klammern (ausgenommen Klammern der Position 8305) und ähnliche Waren, aus Eisen oder Stahl;
- umhüllte Stäbe und gefüllte Drähte, aus unedlen Metallen, für das Löten oder das Autogenschweißen.
Der Zusatzzoll beim Import in die Türkei entsteht unabhängig von der Vorlage einer Warenverkehrsbeschenigung A.TR. D.h., auch für Waren, die sich im zollrechtlich freien Verkehr der EU/Zollunion befinden. Maßgeblich für den eingeführten Zusatzzoll ist insofern der präferenzielle oder nichtpräferenzielle Ursprung der Waren. Betroffen sind alle Waren, die ihren Ursprung außerhalb der EU oder in Ländern haben, mit denen die Türkei kein Freihandelsabkommen geschlossen hat.
Für eine optimale Prozessgestaltung im Warenverkehr EU-Türkei kontaktieren Sie bitte das Türkei-Desk der Zollkanzlei.
Quelle:
Kabinettsbeschluss 2015/7749 (05.07.2015 t. 29407 s. R.G.)