Türkei: Zusatzzölle auf Waren der Pos. 4202 (HS)

Mit einem weiteren Kabinettsbeschluss vom 20. Juni 2015 erhebt die Türkei nun auch Zusatzzölle in Höhe von 30% auf Waren der Zolltarifposition 4202 (HS). Unter diese Position fallen Waren wie Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen, Etuis und ähnliche Waren aus Leder, rekonstituiertem Leder, Kunststofffolien, Spinnstoffen, Vulkanfiber oder Pappe, oder ganz oder überwiegend mit diesen Stoffen oder mit Papier überzogen.

Der Zusatzzoll beim Import in die Türkei entsteht unabhängig von der Vorlage einer Warenverkehrsbeschenigung A.TR. D.h., auch für Waren, die sich im zollrechtlich freien Verkehr der EU/Zollunion befinden. Maßgeblich für den eingeführten Zusatzzoll ist insofern der präferenzielle oder nichtpräferenzielle Ursprung der Waren. Betroffen sind alle Waren, die ihren Ursprung außerhalb der EU oder in Ländern haben, mit denen die Türkei kein Freihandelsabkommen geschlossen hat. 

Für eine optimale Prozessgestaltung im Warenverkehr EU-Türkei kontaktieren Sie bitte das Türkei-Desk der Zollkanzlei. 

Quelle:

Kabinettsbeschluss 2015/7722 (20.06.2015 t. 29392 s. R.G.)