Türkei: Zusatzzölle auf Waren der exPos. 9405 (HS) und Pos. 8508, 8509 und 8516 (HS)

Mit einem aktuellen Kabinettsbeschluss erhebt die Türkei mit Wirkung vom 7. Juni 2015 Zusatzzölle i.H.v. 20 % auf Waren der exPos. 9405 (HS), z.B. Beleuchtungskörper und Lampen.

Ebenfalls zum 7. Juni 2015 ist ein weiterer Kabinettsbeschluss in Kraft getreten, wonach bei der Einfuhr von Waren der Pos. 8508, 8509 und 8516 (HS) Zusatzzölle i.H.v. 30 % bzw. 10 % (auf Zubehör und Teile) anfallen. Betroffen sind z.B. Staubsauger und andere elektrische Haushaltsgeräte. 

Der Zusatzzoll beim Import in die Türkei entsteht unabhängig von der Vorlage einer Freiverkehrsbeschenigung A.TR. D.h., auch für Waren, die sich im freien Verkehr der EU/Zollunion befinden. Maßgeblich für den eingeführten Zusatzzoll ist insofern der präferenzielle Ursprung der Ware. Betroffen sind daher alle Waren, die ihren Ursprung in Ländern haben, mit denen die Türkei kein Freihandelsabkommen hat. 

Für zollrechtliche Fragen im Warenverkehr EU-Türkei kontaktieren Sie bitte das Türkei-Desk der Zollkanzlei. 

Quellen:

Kabinettsbeschlüsse 2015/7712 (07.06.2015 t. 29379 s. R.G.) und  2014/7713 (07.06.2015 t. 29379 s. R.G.)