Türkei: Zusatzzölle auf Waren der exKap. 82 (HS), exKap. 87 (HS), exKap. 57 (HS) und Pos. 5805 (HS)
Mit aktuellen Kabinettsbeschlüssen erhebt die Türkei mit Wirkung zum 6. Februar 2015 Zusatzzölle i.H.v. 25 % auf Waren des exKap. 82 (HS) und exKap. 87 (HS) und mit Wirkung zum 18. Februar 2015 Zusatzzölle i.H.v. 45-50% auf Waren des exKap. 57 (HS) und der Pos. 5805 (HS).
Der Zusatzzoll beim Import in die Türkei entsteht unabhängig von der Vorlage einer Freiverkehrsbeschenigung A.TR. D.h., auch für Waren, die sich im freien Verkehr der EU/Zollunion befinden. Maßgeblich für den eingeführten Zusatzzoll ist insofern der präferenzielle Ursprung der Ware. Betroffen sind daher alle Waren, die ihren Ursprung in Ländern haben, mit denen die Türkei kein Freihandelsabkommen hat.
Für zollrechtliche Fragen im Warenverkehr EU-Türkei kontaktieren Sie bitte das Türkei-Desk der Zollkanzlei.
Quellen:
Kabinettsbeschluss 2015/7241 (06.02.2015 t. 29259 s. R.G.)
Kabinettsbeschluss 2014/7252 (18.2.2015 t. 29271 s. R.G.)