Türkei: Zahlreiche Neuregelungen im Importregime für das Jahr 2016

Zum Jahreswechsel 2015/2016 wurden im türkischen Amtsblatt insgesamt 238 Gesetze und Verordnungen bekannt gegeben. Ein Großteil der Neuregelungen bzw. Änderungen betrifft den Warenimport. 

Erste Einschätzung:

  • Im Jahr 2016 werden die Anforderungen der Türkei zur Einhaltung der harmonisierten Normen und türkischen Standards beim Import von Maschinen, elektrischen Geräten und technischen Betriebsmitteln wieder stark im Fokus stehen. Die entsprechenden Regelungen sind gegenüber dem Vorjahr nochmals verschärft worden. Hiervon sind insbesondere CE-kennzeichnungspflichtige Waren betroffen. Die Importverordnung 2016/9 für CE-kennzeichnungspflichtige Waren umfasst nunmehr u.a. auch die ATEX-Richtlinie und die Ökodesign-Richtlinie (ECODESIGN DIRECTIVE). 
  • Nach Angaben eines türkischen Contentproviders haben sich bei 4.900 Waren Änderungen im Zollsatz/Agrarzollsatz auf Grundlage der 12-Stelligen Zoltarifnummer ergeben.
  • Die Türkische Zollverwaltung hat eine Rechtsgrundlage für einen effektiveren Informationsaustausch im Zusammenhang mit der nachträgliche Kontrolle von Warenverkehrsbescheinigungen A.TR und EUR.1 geschaffen. Künftig sollen die EU-Behörden die Richtigkeit von Warenverkehrsbescheinigungen mittels eines elektronischen Systems prüfen können. 
Unser Türkei-Desk steht Ihnen für einzelfallbezogene Fragen und eine Unterstützung im EU- und türkischen Zollrecht zur Verfügung. 

Quelle (Auszug): Türkische Amtsblatt vom 31 Dezember 2015 (Nr. 29579, 4. Veröffentlichung)