Türkei reduziert für viele Waren den Quellensteuersatz auf 0 %

Neben bisher wenigen verwendungsbezogenen Ausnahmen hat der türkische Gesetzgeber mit dem Quellensteuerbeschluss Nr. 2015/7511, veröffentlicht und in Kraft seit dem 10. April 2015, erstmalig einen weiten Kreis an Waren unmittelbar von der Quellensteuer befreit bzw. für diese den Quellensteuersatz auf 0% reduziert.  

Diese Neuregelung wird sich nach Einschätzung unseres Türkei-Desks auf bilaterale Vertragsverhandlungen europäischer Unternehmen mit türkischen Kunden auswirken. Denn bisher galt die Quellensteuer für deutsche Unternehmen als ein gutes Argument, die Waren gegen Vorkasse auszuliefern. Dahingegen versuchten türkische Käufer/Importeure mit dem Argument der Quellensteuerbelastung den Kaufpreis der Ware runterzuhandeln. 

Die Quellensteuer (türkisch: Kaynak Kulanim Destekleme Fonu, kurz: KKDF; englisch: Resource Utilization Support Fund, kurz: RUSF) ist eine türkische Fondabgabe/Steuer, welche entsteht, wenn der Kaufpreis für eine Ware im Zeitpunkt der Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr vom Käufer/Importeur noch nicht an den Verkäufer/Exporteur entrichtet wurde. Beim Import in die Türkei beträgt der Quellensteuersatz derzeit 6 %.

Für Fragen zum grenzüberschreitenden Warenverkehr EU-Türkei kontaktieren Sie bitte unser Türkei-Desk

Quelle: Quellensteuerbeschluss 2015/7511 vom 10. April 2015 Nr. 29322 türkisches Amtsblatt