Türkei: Neues Importregime zum Jahreswechsel
Im Amtsblatt der Türkei ist mit dem Dekret (EU) Nr. 2015/1 vom 31. Dezember 2014 das Importregime für das Jahr 2015 bekannt gegeben worden.
Erstmals wurden ehemals einzelne Einfuhrgenehmigungs- und Registrierungspflichten für bestimmte Waren in einem Dekret zusammengefasst. Mit dabei sind wieder Genehmigungspflichten beim Import für Konsumgüter, Düngemittel, Messegüter, Dual-Use-Güter, Chemikalien und diverse Textilen.
Parallel hierzu wurden am 31. Dezember 2014 für den Bereich „Standardisation und Produktsicherheit“ sog. Außenhandels-Dekrete erlassen. Insgesamt 23 Außenhandels-Dekrete regeln nun für das Jahr 2015 umfangreiche Genehmigungsverfahren oder gar Importverbote für eine Vielzahl von Waren.
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