Türkei: Neue TSI-Guidelines für CE-kennzeichnungspflichtige Waren
Das Turkish Standards Institution (TSI) hat eine neue Dienstvorschrift (TSI-CE-Guideline MGMB-UMGGB-2016/2) zum Umgang mit CE-kennzeichnungspflichtigen Waren bei der Einfuhr in die Türkei bekannt gegeben. Diese löst die bisherigen Verfahrensanweisungen ab und findet ab dem 18. April 2016 Anwendung.
Das Turkish Standards Institution ist zuständig für die Überwachung der Einfuhr von CE-kennzeichnungspflichtigen Waren, wie z.B. motorbetriebene oder elektrische Maschinen, Apparate und Geräte, Haushaltsgeräte und sogar Beleuchtungskörper. Eine Liste der Waren, die der Überwachung des TSI bei der Einfuhr in die Türkei unterliegen, ist in Anhang 9 (EK-9) der TSI-CE-Guidelines wiedergegeben.
Die TSI-CE-Guidelines konkretisieren die CE-Importverordnung 2019/6 und geben den Prüfungsablauf im Falle einer Beschauanordnung vor. Aufgrund der CE-Importverordnung sind die türkischen Zoll- und Kontrollbehörden nämlich ermächtigt, risikobasierte Kontrollen bei der Einfuhr von CE-kennzeichnungspflichtigen Waren durchzuführen. Trotz eines gesetzlichen Ausnahmetatbestandes für Waren, die mit einer Warenverkehrsbescheinigung A.TR importiert werden, werden EU-Waren immer häufiger einer Kontrolle unterzogen und im Hinblick auf die Konformität mit den einschlägigen Richtlinien - siehe Seite 3 bis 4 TSI-CE-Guidelines - geprüft.
Quellen: