Türkei: Import von CE-kennzeichnungspflichtigen Waren (Produktsicherheit)
Im Warenverkehr EU-Türkei erfolgt die Befreiung von den Zollabgaben durch den Nachweis der Freiverkehrseigenschaft mit der sog. Warenverkehrsbescheinigung A.TR. Dieser Nachweis wird von EU Exporteuren in der Regel erbracht, sodass bei der Einfuhr von Waren in die Türkei keine Drittlandszölle erhoben werden.
Indes hat eine A.TR keinen Aussagegehalt bezüglich der technischen Konformität einer Ware. Dies stellte das türkische Wirtschaftsministerium mit einem Erlass vom 1. Dezember 2015 zuletzt nochmal auf eine Anfrage des Vereins der türkischen Zollagenturen klar.
Zwar kann vermutet werden das Waren, die sich im freien Verkehr der EU befinden, nach den einschlägigen EU-Richtlinien und Normen geprüft und damit EU-konform sind. Dieser Ansicht folgt im Prinzip auch die Türkei. Dennoch ist bei begründeten Zweifeln der Marktüberwachungsbehörden beispielsweise für bestimmte Produkte die technische Konformität vor der Überführung der Waren in den zollrechtlich freien Verkehr mit entsprechenden Nachweisen wie einer EG-Konformitätserklärung oder im Zweifel auch mit Testberichten zu belegen.
Diese Nachweisprozedur für Waren, die in den zollrechtlich freien Verkehr der Türkei gelangen sollen, erfolgt durch das elektronische Prüfungs- und Genehmigungsverfahren TAREKS (Dış Ticarette Risk Esaslı Kontrol Sistemi).
TAREKS ist eine webbasierte Schnittstelle zur zuständigen türkischen Kontrollbehörde. Bei CE-kennzeichnungspflichten Ware ist dies das Turkish Standard Institute (TSI). Im Ergebnis einer Risikoanalyse kann das TSI eine genauere Dokumentenprüfung oder Warenbeschau anordnen und alle erforderlichen Dokumente anfordern, um die Konformität der Waren zu prüfen. Stichprobenartige Prüfungen sind ebenfalls möglich.
Die Rechtsgrundlagen für die Überprüfung von CE-kennzeichnungspflichtigen Waren bei der Einfuhr ergeben sich aus der türkischen Importverordnung 2015/9 für CE-kennzeichnungspflichtige Waren. Fällt die Risikoanalyse des TSI zum Nachteil des Importeurs aus, wird im Detail geprüft, ob insbesondere die Voraussetzungen nach der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, EG-Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG und EG-Richtlinie 2004/108/EG über die elektromagnetische Verträglichkeit eingehalten wurden. Die vorbezeichneten EG-Richtlinien wurden in der Türkei vollständig in das nationales Recht umgesetzt. Abweichungen in der Praxis ergeben sich zum Teil aus einer unterschiedlichen Interpretation der einschlägigen Normen.