Türkei: Änderung der türkischen Kosmetikverordnung
Am 15. Juli 2015 wurde im türkischen Amtsblatt eine Änderungsverordnung zur türkischen Kosmetikverordnung bekannt gegeben.
Auf den ersten Blick wurde die Kosmetikverordnung gravierend überarbeitet. In diesem Zuge haben insgesamt neun Artikel, darunter auch Art. 10 (Etikettierung) und Art. 12 (Produktinformationsdatei) Änderungen erfahren. Einige Artikel wurden ersatzlos gestrichen. Dafür kommen mehrere Zusatzartikel hinzu, wovon einige nur vorrübergehend gelten sollen. Abschließend wurden alle Anhänge der Kosmetikverordnung neu erstellt. Die Änderungsverordnung tritt zum Datum der Bekanntgabe (15. Juli 2015) in Kraft, bis auf Art. 10 der Änderungsverordnung (Zusatzartikel), welcher erst zum 15. Januar 2016 in Kraft treten wird.
Hintergrund:
Bis zum Jahreswechsel 31. Dezember 2010/ 01. Januar 2011 wurde die Einfuhr von Kosmetikprodukten in die Türkei durch das (Kosmetik-) Importregime geregelt, welches eine Überführung von Waren in den zollrechtlich freien Verkehr nur nach einer vorherigen Registrierung der Kosmetikartikel beim türkischen Gesundheitsministerium zuließ. Da diese Regelung weggefallen ist, erfolgt die Registrierung von Kosmetikartikeln seither nach der zollrechtlichen Einfuhrabfertigung, jedoch zwingend vor dem Inverkehrbringen.
Die Anforderungen für das Inverkehrbringen von Kosmetikprodukten in die Türkei regelt das Kosmetikgesetz sowie die Kosmetikverordnung. Dabei enthält das Kosmetikgesetz die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Inverkehrbringen von Kosmetikprodukten in die Türkei sowie einen Straf- und Bußgeldkatalog. Die Kosmetikverordnung konkretisiert die kosmetikrechtlichen Vorgaben und enthält genaue Bestimmungen, die alle Kosmetikprodukte, die in der Türkei in den Verkehr gebracht werden, erfüllen müssen. Als besonders relevant und komplex erweisen sich hier die Etikettierungsvorschriften und die Vorgaben an die obligatorische Produktinformationsdatei.