Türkei: Änderung der Importverordnung für CE-kennzeichnungspflichtige Waren (2016/9)

Mit der neuen Produktsicherheitsverordnung 2016/9 hat die Türkei wesentliche Änderungen bezüglich des Imports von Elektromotoren, elektrischen Betriebsmitteln, Leuchtmitteln, Klimageräten (Ventilatoren, Klimaanlagen) und ähnliche Waren vorgenommen. 

In den vergangen Jahren war zu beobachten, dass deutsche wie andere EU-Unternehmen vermehrt Schwierigkeiten bei der Einfuhr von Maschinen und elektrischen Betriebsmitteln in die Türkei erfahren haben. Grund hierfür sind die umfangreichen und restriktiven Maßnahmen des türkischen Wirtschaftsministeriums bzw. des Turkish Standard Institute auf Grundlage der Importverordnung für CE-Kennzeichnungspflichte Waren, welche trotz der Zollunion mit der Türkei bei Wareneinfuhren aus der EU Anwendung findet. 

Mit der neuen Produktsicherheitsverordnung 2016/9, welche zum 31.12.2015 in Kraft getreten ist, werden bei der Einfuhr von Elektromotoren, elektrischen Betriebsmitteln, Leuchtmitteln, Klimageräten (Ventilatoren, Klimaanlagen) und ähnliche Waren zusätzlich Konformitätsprüfungen nach der sog. ATEX-Verordnung, der Ökodesign-Verordnung und der Energie-Etikettierungsverordnung durchgeführt. 

Wir empfehlen, dass sich EU-Unternehmen schellstmöglich mit den Neuregelungen vertraut machen, um kostspielige Probleme bei der Einfuhr in die Türkei zu vermeiden. Kontaktieren Sie bei Bedarf Ihren persönlichen Zollberater der Zollkanzlei

Quellen (Stand: 07.01.2016): 

Produktsicherheitsverordnung 2016/9 

Ökodesign-Verordnung (Türkei) 

ATEX-Verordnung (Türkei) 

Energie-Etikettierungsverordnung (Türkei)