Türkei: Änderung der Importverordnung 2016/1 (Anpassung an Single-Window)

Mit Bekanntgabe am 12. Mai 2016 im türkischen Amtsblatt Nr. 29710 wurde die Importverordnung 2016/1 geändert, so dass für manche Waren nunmehr übergangsweise neben dem papiermäßigen Genehmigungsverfahren auch das elektronische Genehmigungsverfahren über Single-Window möglich ist.

Von der Umstellung sind gebrauchte oder erneute Waren, Banknoten und Wertpapiere sowie Düngemittel betroffen. 

Quelle:

Türkische Amtsblatt vom 12. Mai 2016, Nr. 29710, gehe zu TEBLİĞLER / İthalat Tebliği (İthalat: 2016/1)’nde Değişiklik Yapılmasına Dair Tebliğ.