Türkei: Änderung der Importverordnung 2016/1 (Anpassung an Single-Window)
Mit Bekanntgabe am 12. Mai 2016 im türkischen Amtsblatt Nr. 29710 wurde die Importverordnung 2016/1 geändert, so dass für manche Waren nunmehr übergangsweise neben dem papiermäßigen Genehmigungsverfahren auch das elektronische Genehmigungsverfahren über Single-Window möglich ist.
Von der Umstellung sind gebrauchte oder erneute Waren, Banknoten und Wertpapiere sowie Düngemittel betroffen.
Quelle:
Türkische Amtsblatt vom 12. Mai 2016, Nr. 29710, gehe zu TEBLİĞLER / İthalat Tebliği (İthalat: 2016/1)’nde Değişiklik Yapılmasına Dair Tebliğ.