Tabaksteuer: Entwurf des Tabaksteuermodernisierungsgesetzes

Das Bundesfinanzministerium informiert, dass das Tabaksteuergesetz aus verschiedenen Gründen aktualisiert wird, was neue steuerbare Gegenstände und auch höhere Steuersätze zur Folge haben wird.

Vor dem Hintergrund der Änderung der Konsumgewohnheiten und des Rückgangs des Absatzes von herkömmlichen Tabakwaren soll das Tabaksteuergesetz wie folgt geändert werden:

  1. Das "Tabaksteuermodell" wird ab dem 1. Januar 2022 fortgeschrieben. Dies bedeutet eine ab dem Jahr 2022 bis zum Jahr 2026 dauernde, regelmäßige, das Tabaksteueraufkommen optimierende Tabaksteuererhöhungen für Zigaretten und Feinschnitt. Flankiert werden diese Maßnahmen durch die Anpassung der bestehenden Mindeststeuer für Zigarren/Zigarillos und Pfeifentabak zum 1. Januar 2022 und zum 1. Januar 2023.
  2. Für Heat-not-Burn-Produkte (erhitzter Tabak) wird ab dem 1. Januar 2022 eine zusätzliche Steuer eingeführt, so dass diese zukünftig wie Zigaretten besteuert werden.
  3. Nikotinhaltige Substanzen zur Verwendung in E-Zigaretten sind ab dem 1. Juli 2022 Steuergegenstand im Sinne des Tabaksteuergesetzes und unterliegen als solche der Tabaksteuer.

Die Einzelheiten können Sie dem u.a. Entwurf des Tabaksteuermodernisierungsgesetzes entnehmen.

Für Fragen zur Tabaksteuer wenden Sie sich gern an RA Thomas Peterka.

Quellen:

Fachmeldung vom 16. Februar 2021 des BMF, Ent­wurf ei­nes Ge­set­zes zur Mo­der­ni­sie­rung des Ta­bak­steu­er­ge­set­zes

Referentenentwurf vom 11. Februar 2021 zum Ent­wurf ei­nes Ge­set­zes zur Mo­der­ni­sie­rung des Ta­bak­steu­er­ge­set­zes