Tabakbesteuerung in der EU: Kommission legt Untersuchungsbericht vor

Die Europäische Kommission hat im Rahmen der Überprüfung der aktuellen EU-Tabaksteuerrichtlinie 2011/64/EU nunmehr einen zusammenfassenden Bericht vom 12. Januar 2018 an den Rat vorgelegt.

Untersucht wurden sechs Bereiche der Richtlinie. Wesentliche Ergebnisse der Untersuchung sind:

  • Eine Besteuerung von E-Zigaretten und sog. "Heat-not-burn"-Erzeugnissen wird wegen spärlicher Datenlage und zwischenzeitlicher Problembehebung vorerst abgelehnt und auf das Jahr 2019 vertagt.
  • Eine weitere Überprüfung noch für das Jahr 2018 ist für die nach der Richtlinie anzuwendenden Mindeststeuersätze angekündigt worden, um die Steuersätze an die Inflation anzupassen und den Tabakkonsum weiter einzuschränken.
  • Die Untersuchung des Marktes mit Wasserpfeifentabak hat die Vermutung eines besonders großen illegalen Handels genährt. Allerdings fehlten der Kommission hinreichend verfügbare Daten, um aktuell mittels einer Steuerreform gegensteuern zu können. Die Kommission wird das Thema aber weiterverfolgen.

Die weiteren Ergebnisse entnehmen Sie bitte dem Bericht. Bei Fragen zur Tabakbesteuerung wenden Sie sich gern an RA Thomas Peterka.

Quelle:

Bericht vom 12. Januar 2018, COM(2018) 17 final, der Europäischen Kommission an den Rat über die Richtlinie 2011/64/EU über die Struktur und die Sätze der Verbrauchsteuern auf Tabakwaren