Der EuGH hat in einer aktuellen Entscheidung (Rs. C-279/19, WR) klargestellt, dass auch ein LKW-Fahrer zum Verbrauchsteuerschuldner werden kann, wenn die Steuer in einem anderen Mitgliedstaat entsteht.
Die Zollverwaltung hat klargestellt, dass Rekuperationsstrom nicht der Stromsteuer unterliegt.
Der BFH hat in einer aktuellen Entscheidung klargestellt, dass der Gesetzgeber in der Steuerbefreiung des § 9 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b StromStG das Contracting als typischen Fall des Betreibenlassens im Blick hatte.
Die Generalzolldirektion geht in einem Informationsschreiben vom 30. April 2021 auf den Verwenderbegriff ein, wie er insbesondere bei vollautomatisierten Anlagen zu verstehen sei.