Aktuelles

Strom- und Energiesteuerrecht

BFH: Entlastungsberechtigter nach den §§ 9b und 10 StromStG bei Betriebsführungsverträgen

Der Bundesfinanzhof (BFH) ordnet die Entlastungsberechtigung im Rahmen der Anträge nach den §§ 9b und 10 StromStG weiterhin demjenigen zu, der die tatsächliche und unmittelbare Sachherrschaft über die jeweiligen Anlagen innehat und bestätigt damit letztlich die Auffassung der Zollverwaltung, die spätestens für Zeiträume ab dem 01. Januar 2018 auf den sog. Realakt abstellen möchte.

Schreiben der Generalzolldirektion zu Heilungstatbeständen im energiesteuerrechtlichen Steueraussetzungsverfahren

Seit dem 01.07.2019 sind im Energiesteuergesetz bestimmte Heilungstatbestände vorgesehen, sofern bei der Beförderung von Energieerzeugnissen unter Steueraussetzung gerinfügige Verfahrensfehler auftreten. Die Generalzolldirektion hat sich nun in einem aktuellen Schreiben zu den Details der Inanspruchnahme dieser Regelungen geäußert.

Unternehmen in Schwierigkeiten können weiterhin staatliche Beihilfen in Anspruch nehmen

Die pandemiebedingte temporäre Aussetzung der Regelungen zu Unternehmen in Schwierigkeiten für Beihilfetatbestände (z. B. §§ 9b, 10 StromStG, §§ 54, 55 EnergieStG) galt ursprünglich nur bis zum 30. Juni 2021. Sie ist nun bis zum 31. Dezember 2021 verlängert worden.

Übertragungsnetzbetreiber veröffentlichen ihr Grundverständnis zum Nachweis der Schätzbefugnis gemäß § 62b EEG 2021

Die vier Übertragungsnetzbetreiber (Amprion, 50Hertz, TenneT und TransnetBW) haben ihr gemeinsames Grundverständnis zur Bewertung der Voraussetzungen einer Schätzbefugnis nach § 62b EEG 2021 auf ihrer gemeinsamen Homepage Netztransparenz.de veröffentlicht.