Im Bundesgesetzblatt wurde am 28. November 2013 durch das Bundesministerium der Finanzen (BMF) bekannt gegeben, dass der Spitzenausgleich, also die Strom- und Energiesteuerentlastung für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes in Sonderfällen, für das Kalenderjahr 2012 in voller Höhe gewährt wird.