Aktuelles

Strom- und Energiesteuerrecht

FG Düsseldorf: Letztverbraucher und damit Steuerbegünstigter ist der Aussteller auf einer Messe

Das Finanzgericht Düsseldorf hat in seinem Urteil vom 8. Juli 2015 (Az. 4 K 185/14 VSt) entschieden, dass auf einer Messe der stromsteuerrechtliche Begünstigte nicht der Messebetreiber ist, sondern der Aussteller, der auf seinem Messestand Strom für eigene betriebliche Zwecke entnimmt.

BMF: Spitzenausgleich wird auch für Antragsjahr 2015 gewährt

In seiner Pressemitteilung vom 21. Januar 2015 hat das BMF bekannt gegeben, den Spitzenausgleich im Bereich der Strom- und der Energiesteuer (§ 10 StromStG, § 55 EnergieStG) auch für das Antragsjahr 2015 gewähren zu können.

Begründung zur Verordnung zur Änderung der Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung

Am 5. November 2014 wurde die Änderung der Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Nunmehr hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) die Begründung zur Verordnung zur Änderung der SpaEfV bekannt gemacht.

Spitzenausgleich - Fristen zur Einreichung von Vordrucken

Die Beantragung von Steuervergünstigungen nach dem Strom- und Energiesteuerrecht ist an starre Antragsfristen gebunden. Bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres müssen spätstens die amtlichen Vordrucke für das vorhergehende Kalenderjahr (Antragsjahr) bei der Zollverwaltung eingegangen sein.