Die deutsche Zollverwaltung hat mit ihrer Fachmeldung vom 10. Juni 2016 auf das Inkrafttreten der Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung hingewiesen und zugleich die betroffenen Regelungen und Meldepflichten übersichtlich zusammengefasst.
Das BMF plant mit einem Referentenentwurf umfangreiche Änderungen beim Energiesteuer- und Stromsteuergesetz.
Im Bundesgesetzblatt vom 17. Mai 2016 ist die Verordnung zur Umsetzung unionsrechtlicher Transparenzpflichten im Energiesteuer- und im Stromsteuergesetz sowie zur Änderung weiterer Verordnungen veröffentlicht worden.
Der BFH hat mit seinem Beschluss vom 24. Februar 2016 (VII R 7/15) entschieden, dass für die in einem Versorgungsnetz entstandenen Umspann- und Leitungsverluste keine Stromsteuer entsteht.