Die Generalzolldirektion (GZD) hat in ihrem Informationsschreiben vom 31. Januar 2019 Hinweise zur steuerbefreiten Entnahme von Strom zur Stromerzeugung nach § 9 Absatz 1 Nummer 2 StromStG gegeben.
Die Hauptzollamtszuständigkeitsverordnung (HZAZustV), mit der die Zuständigkeiten der Hauptzollämter für verschiedene Aufgaben festgelegt werden, wurde aktualisiert.
Das Bundesministerium der Finanzen hat bekannt gegeben, dass Unternehmen des produzierenden Gewerbes auch 2019 den Spitzenausgleich in voller Höhe (Entlastung von der Strom- und Energiesteuer) erhalten können.
Die Zollverwaltung informiert darüber, dass mit Wirkung ab dem 1. Januar 2019 ein "Hauptzollamt Hamburg" durch Zusammenlegung zweier bisheriger Hauptzollämter errichtet wird.