Die Zollverwaltung hat ein neues Informationsschreiben zum Anwendungsbereich des rollierenden Verfahrens für Versorger sowie für Erdgaslieferer herausgegeben.
Die deutsche Zollverwaltung macht in einer Fachmeldung vom 2. April 2019 deutlich, dass es beim Eintreten des harten Brexits keine Übergangsvorschriften bei der Nutzung von EMCS geben wird.
Die EU Kommission hat Änderungen des UZK sowie der Verbrauchsteuersystemrichtlinie im Amtsblatt der EU vom 25. März 2019 veröffentlicht.
Die Zollverwaltung weist in ihrer EMCS-Info Nr. 3/2019 vom 22. März 2019 auf eine neue Datenbank bei der Europäischen Kommission zum Abruf des ARC sowie über Informationen zum Brexit hin.