Steuerliche Kennzeichnung von Gasölen und Kerosin weiterhin mit Solvent Yellow 124

Die Europäische Kommission hat mit dem Beschluss (EU) 2017/74 bekanntgegeben, dass Solvent Yellow 124 als gemeinsamer Stoff zur steuerlichen Kennzeichnung von Gasölen und Kerosin, die nicht zum vollen Kraftstoffsteuersatz versteuert wurden, weiterhin verwendet wird.

Die Kommission ermittelt seit Längerem einen Kennzeichnungsstoff, der im Hinblick auf eine Reihe vorab festgelegter Kriterien bessere Leistungen erbringt als der derzeit verwendete Stoff. Da die Überprüfung derzeit nicht abgeschlossen ist, wird Solvent Yellow 124 weiterhin als gemeinsamer Stoff zur steuerlichen Kennzeichnung im Sinne und in Einklang mit der Richtlinie 95/60/EG verwendet.

Die Regelung gilt bis zu 31. Dezember 2021. Sollte sich herausstellen, dass von Solvent Yellow 124 ein Steuerhinterziehungsrisiko oder Gesundheits- und Umweltgefahren ausgehen, oder sollte die Kommission einen leistungsstärkeren Stoff finden, wird dieser Beschluss schon vor Ablauf einer solchen Frist überprüft.

Quelle:

ABl. EU L 10 vom 14.1.2017, S. 7–9, Durchführungsbeschluss (EU) 2017/74 der Kommission vom 25. November 2016 zur Bestimmung eines gemeinsamen Stoffes zur steuerlichen Kennzeichnung von Gasölen und Kerosin (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2016) 7546)