Steuerbefreiung für gasförmige Biokraft- und Bioheizstoffe von EU-Kommission genehmigt
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 5. September 2014 im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben, dass die EU-Kommission die in § 28 Abs. 1 des EnergieStG geregelte Steuerbefreiung für gasförmige Biokraft- und Bioheizstoffe, die verheizt oder zum Antrieb begünstigter Anlagen verwendet werden, genehmigt hat.
Die Steuerbefreiung wurde bereits mit Wirkung vom 1. April 2011 neugefasst (vgl. Artikel 1 Nummer 11 Buchst. a des Gesetz vom 1. März 2011, BGBl. I S. 282, 1726), um sie dem EU-Recht anzupassen. Indes hing diese Steuerbefreiung von der Genehmigung der EU-Kommission ab, die nunmehr endgültig vorliegt, so dass die Regelung mit Wirkung vom 1. April 2011 in Kraft getreten ist.
Quelle: