Start des Erfassungsportals zur EnSTransV zum 1. Mai 2017

Mit Inkrafttreten der Verordnung zur Umsetzung unionsrechtlicher Veröffentlichungs-, Informations- und Transparenzpflichten im Energiesteuer- und im Stromsteuergesetz (EnSTransV) zum 1. Juli 2016 sind Empfänger zur Meldung der ihnen gewährten Steuerentlastungen und in Anspruch genommener Steuerbegünstigungen gegenüber dem zuständigen Hauptzollamt verpflichtet.

Die Zollverwaltung stellt diesen meldepflichtigen Empfängern seit dem 1. Mai 2017 ein Online-Erfassungsportal zur EnSTransV zur Verfügung. Über das Portal können auch die Befreiungsanträge, die den Empfängern eine Freistellung von der Meldepflicht einräumen, übermittelt werden.

Eine verbindliche Nutzung des Portals ist ab 2018 vorgesehen, bis dahin dürfen die Meldungen papiermäßig erfolgen.

Das Erfassungsportal zur EnSTransV kann über www.zoll.de in der Rubrik "Dienste und Datenbanken" oder direkt über https://enstransv.zoll.de aufgerufen werden.

Quellen:

Fachmeldung vom 1. Mai 2017 der deutschen Zollverwaltung

Pressemitteilung vom 2. Mai 2017 der GZD