Start der Financial Intelligence Unit (FIU) zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zum 1. Juli 2017
Unter dem Dach der Generalzolldirektion in Köln wird die FIU als „Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen“ künftig alle Verdachtsmeldungen sammeln und analysieren, ob der gemeldete Sachverhalt mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung im Zusammenhang steht.
Tatsächliche Fälle werden dann unverzüglich an die jeweils zuständigen (Strafverfolgungs-) Behörden weitergegeben und die Durchführung der Transaktion untersagt.
Gemäß den Vorgaben der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, weiterer internationaler Rechtsakte und der Empfehlungen der bei der OECD angesiedelten Financial Action Task Force (FATF) ist jeder Mitgliedstaat verpflichtet, auf nationaler Ebene eine FIU einzurichten. Hierbei handelt es sich um die jeweilige nationale Zentralstelle zur Entgegennahme, Sammlung und Analyse von Meldungen über Finanztransaktionen, die im Zusammenhang mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung stehen könnten (Verdachtsmeldungen).
Die FIU wird künftig mit starken Befugnissen und einem erheblich größeren Personaleinsatz als bisher mit gezielter Analyse gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorgehen. Mit im Endausbau 165 Beschäftigten löst sie die bislang beim Bundeskriminalamt geführte Zentralstelle für Verdachtsmeldungen ab.
In der Türkei heiß das FIU MASAK und ist dem Finanzministerium unterstellt.
Quellen:
Fachmeldung vom 5. Juli 2017 des BMF
Webpräsenz der FIU in Deutschland
Webpräsenz der FIU in der Türkei (MASAK)