Spitzenausgleich für 2012 in voller Höhe

Im Bundesgesetzblatt wurde am 28. November 2013 durch das Bundesministerium der Finanzen (BMF) bekannt gegeben, dass der Spitzenausgleich, also die Strom- und Energiesteuerentlastung für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes in Sonderfällen, für das Kalenderjahr 2012 in voller Höhe gewährt wird.

Die Bekanntmachung erfolgte aufgrund der Regel, dass der Spitzenausgleich nur gewährt wird, wenn die deutsche Wirtschaft die mit der Bundesregierung vereinbarten Klimaschutzziele erreicht hat. Dies wurde für das Jahr 2012 durch ein unabhängiges Institut festgestellt.

Quelle: BGBl. I 2013 S. 4029

Praxistipp: Der Spitzenausgleich  wurde gesetzlich neu geregelt. Er wird daher ab dem Kalenderjahr (Antragsjahr) 2013 nur noch gewährt, wenn - neben der Gegenrechnung mit den Rentenversicherungsbeiträgen - das antragstellende Unternehmen ein Energiemanagement- oder Umweltmanagementsystem noch im Jahr 2013 einführt oder bereits eingeführt hat. Kleinen und mittleren Unternehmen (sog. KMU) stehen auch alternative Systeme/ Möglichkeiten zur Verfügung. Zudem hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie ein Förderprogramm zur Einführung von Energiemanagementsystemen aufgelegt, erfahren Sie hier dazu mehr.