Der BFH hat mit seinem Beschluss vom 24. Februar 2016 (VII R 7/15) entschieden, dass für die in einem Versorgungsnetz entstandenen Umspann- und Leitungsverluste keine Stromsteuer entsteht.
Die aktualisierten AEO Leitlinien wurden aufgrund der neuen Rechtsvorschriften des Unionszollkodex (UZK) erstellt, der ab 1. Mai 2016 anwendbar ist.
Die EU-Kommission hat am 7. April 2016 einen Aktionsplan im Bereich der Mehrwertsteuer angenommen, der den Weg zu einem einheitlichen europäischen Mehrwertsteuerraum ebnen soll.
Für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (KN), die die Grundlage für den deutschen Elektronischen Zolltarif (EZT) bildet, sind die sog. Erläuterungen heranzuziehen. Diese werden immer wieder geändert und fortgeschrieben.