Das Bundesanmt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat ihre Bekanntmachung zu den "Grundsätzen der Bundesregierung zur Prüfung der Zuverlässigkeit von Exporteuren von Kriegswaffen und rüstungsrelevanten Gütern" überarbeitet, wovon die Regelungen zum Ausfuhrverantwortlichen betroffen sind.