Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist novelliert worden. Bundestag und Bundesrat haben den Änderungen im Dezember 2020 zugestimmt.
Das Bundesministerium der Finanzen hat bekannt gegeben, dass Unternehmen des produzierenden Gewerbes auch 2021 den Spitzenausgleich in voller Höhe (Entlastung von der Strom- und Energiesteuer) erhalten können.
Die Hauptzollamtszuständigkeitsverordnung (HZAZustV), mit der die Zuständigkeiten der Hauptzollämter für verschiedene Aufgaben festgelegt werden, wurde aktualisiert und wird am 1. Januar 2021 in Kraft treten.
Die Europäische Kommission hat am 30. Oktober 2020 die neue Kombinierte Nomenklatur (KN) für das Kalenderjahr 2021 im Amtsblatt der EU Nr. L 361 veröffentlicht.