Mit dem Jahressteuergesetz 2020 werden auch Änderungen im Bereich des Zollrechts und Einfuhrumsatzsteuerrechts mit Wirkung vom 1. Juli 2021 umgesetzt, die die Einfuhr von geringwertigen Warensendungen betreffen werden.
Die Zollverwaltung hat im März 2021 ihr Informationsschreiben zum Anlagenbegriff im Stromsteuerrecht aktualisiert, welches u.a. Ausführungen zur Einordnung von Windenergieanlagen (WEA) in Windparks enthält.
Das Informationsschreiben zur steuerbegünstigten Entnahme von Strom zur Stromerzeugung nach § 9 Absatz 1 Nummer 2 Stromsteuergesetz wurde von der Zollverwaltung im März 2021 aktualisiert.
Die Zollverwaltung weist unter Bezugnahme auf die am 1. Januar 2021 in Kraft gretene Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes auf die dadurch eingeschränkte Steuerbefreiung bei bestimmten Mieterstrommodellen hin.