Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich in einer aktuellen Entscheidung mit dem Erlass von Mineralölsteuer (jetzt Energiesteuer) aus Billigkeitsgründen befasst, wenn ein Unternehmer wechselseitig Dieselkraftstoff und Heizöl an seine Kunden ausliefert, aber es bei der Abgabe des Dieselkraftstoffes zu einer Überschreitung des zulässigen Farbstoffanteils (aufgrund des zuvor ausgelieferten Heizöls) gekommen ist.