Aktuelles
Definition der Ursprungsregeln für die Fotovoltaik
Die EU-Kommission hat die nichtpräferentiellen Ursprungsregeln im Anhang 11 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 (ZK-DVO) erstmals für die KN-Codes ex 8501 "Fotovoltaikmodule oder -paneele aus kristallinem Silicium" und ex 8541 „Fotovoltaikzellen, -module oder -paneele aus kristallinem Silicium“ definiert.
Kommissionsvorschlag für einheitliches Sanktionsrecht
Die EU-Kommission ist bestrebt, den seit dem Jahr 1993 geschaffenen Binnenmarkt und die seinerzeit begonnene Harmonisierung der Zollunion, weiter voranzubringen. Dazu hat sie am 13. Dezember 2013 einen Vorschlag für eine Rahmenrichtlinie vorgelegt, mit der das Vorgehen bei Verstößen gegen die Zollvorschriften harmonisiert und die 28 nationalen Sanktionenkataloge aufeinander abgestimmt werden sollen.
Ursprungskumulierung Sri Lanka und Indonesien
Die EU hat bekannt gegeben, dass unverarbeiteter Tabak und Tabakabfälle des HS-Codes 2401 mit Ursprung in Indonesien im Rahmen der Ursprungskumulierung in Sri Lanka verwendet werden dürfen. D.h., werden diese Waren indonesischen Urpsrungs in Sri Lanka weiterverarbeitet und das Erzeugnis in die EU exportiert, so wird den Erzeugnissen die Präferenz für Waren aus Sri Lanka im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems (APS) zugestanden.
Zollsatzänderungen bei bestimmten Hygieneartikeln
Am 13. Dezember 2013 wurde im Amtsblatt der EU eine Verordnung bekannt gegeben, wonach bestimmte Hygieneartikel ab dem 1. Januar 2014 mit einem abweichendem Einfuhrzoll belegt werden.