Die EU gewährt ab dem 1. Januar 2014 für bestimmte landwirtschaftliche und gewerbliche Waren sog. autonome Zollkontingente. D.h., die EU reduziert die Zollsätze meist auf 0% für eine bestimmte Menge an diesen Waren (=Kontingent), ohne dazu aus völkerrechtlichen Abkommen verpflichtet zu sein.