Für einige Präferenzabkommen werden die Protokolle, mit denen der Begriff „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ definiert wird, geändert. Betroffen sind die Abkommen EU-Schweiz, EU-Island und EU-Norwegen.
Die deutsche Zollverwaltung weist auf ihrer Website darauf hin, dass Russland die Anwendung des internationalen Versandverfahrens Carnet TIR bis zum 30. November 2014 verlängert hat. Sie empfiehlt zudem, sich über die russischen Vorgaben zu informieren.
Mitunter kann man sich nicht des Eindrucks erwecken, dass die Zollverwaltung Einreihungen in den Zolltarif in der Zolltarifnummer vornimmt, bei der die höchste Zollbelastung zu verzeichnen ist. Indes gibt es eine solche Einreihungsvorschrift nicht - genauer gesagt nicht mehr.
Die deutsche Zollverwaltung teilt auf ihrer Internetseite mit, dass AEO-Antragsteller oder Inhaber eines solchen Zertifikates Maßnahmen zur Identifizierung ihrer Handelspartner zu treffen haben. Neu ist nunmehr, dass ab sofort auch die Namensliste aus der Afghanistan-Verordnung hierbei anzuwenden ist.