Die EU-Kommission hat in ihrer Pressemitteilung vom 9. Juli 2014 den Beginn der Verhandlungen innerhalb der WTO zu einem internationalem Handelsabkommen für ökologische Produkte bekannt gegeben. Demnach verhandeln die EU und 13 weitere WTO-Mitgliedstaaten über erhebliche Handelserleichterungen für sog. "grüne Produkte".
Die EU hat die Verordnung (EU) Nr. 692/2014 vom 23. Juni 2014 , mit der die Einfuhrverbote von Waren mit Ursprung auf der Krim bzw. in Sewastopol eingeführt worden ist, berichtigt.
Im Amtsblatt der EU sind zwei Änderungsverordnungen veröffentlicht worden, mit denen die autonomen Zollsätze wie auch Kontingente für bestimmte landwirtschaftliche und gewerbliche Waren geändert wurden. Welche Waren betroffen sind, kann den Verordnungen entnommen werden.
Für einige Präferenzabkommen werden die Protokolle, mit denen der Begriff „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ definiert wird, geändert. Betroffen sind die Abkommen EU-Schweiz, EU-Island und EU-Norwegen.