Das TIR-Übereinkommen von 1975 wurde in einigen Punkten geändert. Die Änderungen wurden am 2. Dezember 2014 im Amtsblatt der EU Nr. L 346 Seite 1 bekannt gegeben. Sie treten am 1. Januar 2015 in Kraft.
Im Amtsblatt der EU ist mit der DVO (EU) Nr. 1270/2014 vom 28. November 2014 der Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 um weitere Personen und Einrichtungen erweitert worden.
Das BAFA hat einen unverbindlichen Überblick über die bevorstehenden Änderungen im Anhang I der EG-Dual-Use-VO auf seine Internetpräsenz gestellt. Der Überblick stellt den Listennummern die jeweilige Änderung gegenüber.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat am 28. November 2014 den 6. Runderlass Außenwirtschaft im Bundesanzeiger veröffentlicht. Er beschäftigt sich mit den bei der Ausfuhr bestehenden Waffenembargos.