Die Philippinen sind seit dem 25. Dezember 2014 ein begünstigtes Land für die APS+ Vergünstigungen des Allgemeinen Zollpräferenzschemas.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat keinen vorläufiger Rechtsschutz gegen die Kernbrennstoffsteuer gewährt wie er in seiner Pressemitteilung vom 23. Dezember 2014 bekannt gab.
Mit der Verordnung (EU) Nr. 1351/2014 wurden die restriktiven Maßnahmen als Reaktion auf die rechtswidrige Eingliederung der Krim und Sewastopols durch Annexion [VO (EU) Nr. 692/2014] geändert.
Das BAFA hat im Bundesanzeiger vom 18. Dezember 2014 die beiden Allgemeinen Ausfuhrgenehmigungen AGG Nr. 14 (Ventile und Pumpen) und Nr. 17 (Frequenzumwandler) bekannt gegeben.