Das bestehende Ausfuhrverbot für Güter und Technologien in den Sektoren Verkehr, Telekommunikation, Energie und Ausbeutung von Erdöl-, Erdgas- und Mineralreserven wurde mit der VO (EU) Nr. 1351/2014 ausgeweitet.
In seiner Pressemitteilung vom 21. Januar 2015 hat das BMF bekannt gegeben, den Spitzenausgleich im Bereich der Strom- und der Energiesteuer (§ 10 StromStG, § 55 EnergieStG) auch für das Antragsjahr 2015 gewähren zu können.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat am 23. Januar 2015 neue Fragebögen zur Erfassung von Werkzeugmaschinen durch Güterlisten der EU-Verordnungen veröffentlicht.
Das BMF hat mit seinem Schreiben vom 23. Januar 2015 seine Regelungen hinsichtlich der Anerkennung des zollrechtlichen Ausgangsvermerks als Ausfuhrnachweis für Umsatzsteuerzwecke überarbeitet.