Die Einfuhr von drittländischen Beförderungsmitteln zur vorübergehenden Verwendung im Zollgebiet der EU wird für EU-ansässige natürliche Personen erschwert. Im Amtsblatt der EU L 39 vom 14. Februar 2015 ist dazu eine Änderungsverordnung zur Zollkodex-DVO veröffentlicht worden.
Mit aktuellen Kabinettsbeschlüssen erhebt die Türkei mit Wirkung zum 6. Februar 2015 Zusatzzölle i.H.v. 25 % auf Waren des exKap. 82 (HS) und exKap. 87 (HS) und mit Wirkung zum 18. Februar 2015 Zusatzzölle i.H.v. 45-50% auf Waren des exKap. 57 (HS) und der Pos. 5805 (HS).
Im Amtsblatt der EU Nr. L 28 vom 4. Februar wurde die Änderung der Ursprungsregeln für die Republik Montenegro bekannt gegeben.
Im Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 27 wurde am 3. Februar 2015 eine Berichtigung der EG-Dual-Use-VO, Verordnung (EG) Nr. 428/2009, bekannt gegeben.