Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Neuorganisation der deutschen Zollverwaltung beschlossen. Damit soll durch Ablösung der bisherigen fünf Bundesfinanzdirektetion eine einzige Generalzolldirektion geschaffen werden, in der die Aufgaben der bisherigen Mittelbehörden der Zollverwaltung sowie ein Teil der Aufgaben der Zollabteilung des Bundesministeriums der Finanzen zusammengeführt werden. Die Generalzolldirektion wird als neue Bundesoberbehörde ihren Sitz in Bonn haben.
Ab dem 1. Mai 2015 werden auf bestimmte Waren mit Ursprung USA ein zusätzlicher Wertsoll in Höhe von 1,5% angewendet. Betroffen sind Waren der KN-Codes 0710 40 00, 9003 19 30, 8705 10 00 und 6204 62 31.
Neben bisher wenigen verwendungsbezogenen Ausnahmen hat der türkische Gesetzgeber mit dem Quellensteuerbeschluss Nr. 2015/7511, veröffentlicht und in Kraft seit dem 10. April 2015, erstmalig einen weiten Kreis an Waren unmittelbar von der Quellensteuer befreit bzw. für diese den Quellensteuersatz auf 0% reduziert.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat mehrere Allgemeine Ausfuhrgenehmigungen (AGG) verlängert. Die Bekanntgabe dazu erfolgte am 31. März 2015 im Bundesanzeiger.