Am 15. Juli 2015 wurde im türkischen Amtsblatt eine Änderungsverordnung zur türkischen Kosmetikverordnung bekannt gegeben.
Die Bundesregierung hat am 8. Juli 2015 mit der 4. Änderungsverordnung zur Außenwirtschaftsverordnung (AWV) Lücken bei der Kontrolle des Exports von Überwachungstechnik geschlossen.
Die Ausfuhr von Kriegswaffen sowie bestimmten anderen Schusswaffen in Drittstaaten sollen künftig nachträglich vor Ort im Empfängerland kontrolliert werden (sog. Post-Shipment-Kontrollen), dies beschloss das Bundeskabinet am 8. Juli 2015.
Das BAFA hat auf seiner Website die Übersicht über die länderbezogenen Embargos aktualisiert.