Am 17. Juli 2015 ist die Vierte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Sie ist seit dem 18. Juli 2015 in Kraft. Sie dient der Einführung von Genehmigungspflichten für die Ausfuhr von Gütern der Kommunikationsüberwachung sowie der Einführung von Genehmigungs- und Unterrichtungspflichten für das Erbringen technischer Unterstützung hierfür.