Der Bundesfinanzhof hat in seinem Urteil vom 10. November 2015 (Az. VII R 40/14) entschieden, dass der Einsatz von Erdgas bei der Natriumpercarbonatproduktion steuerfrei zu zweierlei Verwendungszwecken nach § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d EnergieStG erfolgen kann.