Die EU-Kommission hat im Amtsblatt der EU C 67 vom 20. Februar 2016 auf der Grundlage der Mitteilungen der Vertragsparteien des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln eine aktualisierte Tabelle veröffentlicht, aus der ersichtlich ist, ab wann die zur Anwendung der diagonalen Ursprungskumulierung vereinbarten Ursprungsregeln anwendbar sind (Tabelle 1).