Die Beförderung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren unter Steueraussetzung wird mit dem elektronischen Programm EMCS (Excise Movement and Control System) überwacht. Hinsichtlich der dafür zu meldenden Daten sind Änderungen durch die im Amtsblatt der EU Nr. L 72 vom 17. März 2016 veröffentlichte Durchführungsverordnung (EU) 2016/379 zu beachten.